Dieser Studiengang ist Voraussetzung für den Beruf der Pfarrerin bzw. des Pfarrers.
Die dazu notwendigen drei alten Sprachen Latein, Griechisch und Hebräisch können während der Studieneingangsphase erlernt werden. Am Ende der Studieneingangsphase (Grundstudium) steht die Zwischenprüfung. Das Studium schließt ab mit dem Ersten Theologischen Examen bei einer Landeskirche oder der Magisterprüfung an der Kirchlichen Hochschule bzw. einer Universität. Der Studiengang ist modularisiert
Modularisierung des Theologiestudiums
Die Kirchliche Hochschule Wuppertal hat zum Wintersemester 2009/10 die „Studienordnung eines durch Module strukturierten Studiengangs Evangelische Theologie (Pfarramt/Magister theologiae)“ eingeführt.
Die Studienordnung richtet sich nach der auf dem Evangelisch-theologischen Fakultätentag am 11.10.2008 beschlossenen „Rahmenordnung für einen durch Module strukturierten Studiengang Pfarramt / Diplom“, nach der alle Theologischen Fakultäten und Kirchlichen Hochschulen das Theologiestudium modularisieren müssen.
Der modularisierte Studiengang ist wie der alte Studiengang berufsqualifizierend und wird mit der Verleihung des Titels Magister theologiae an der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel oder an einer Theologischen Fakultät bzw. dem Ersten Theologischen/Kirchlichen Examen bei einer Landeskirche abgeschlossen. Einzelheiten regeln die geltenden Prüfungsordnungen. Die Zwischenprüfungsordnung (ZPO) behält ihre Geltung.
Alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2009/10 im Pfarramts- und Magisterstudiengang begonnen haben, studieren weiterhin „unmodularisiert“.
Einige allgemeine Informationen zum Theologiestudium
Studienordnung
Hinweise des Rektorats zur Studienordnung
Modulhandbuch
Sprachkurse
Sprachkurse an der Kirchlichen Hochschule. Ein Merkblatt.
Zwischenprüfung
Prüfungsordnung für Bibelkunde
Übersicht für Studienanfängerinnen und Studienanfänger
Information zu Fristverlängerungen für die Zwischenprüfung
Magister
Examen
Informationen zum 1. Theologischen Examen erhalten Sie bei Ihrer Landeskirche.